Neues Wettbewerbsverfahren zu Berliner Freiheits- und Einheitsdenkmal beschlossen
Staatsminister Bernd Neumann hat in der Kulturausschusssitzung am 01.07.2009 einen Vorschlag zum weiteren Verfahren für die Errichtung des vom Bundestag beschlossenen Freiheits- und Einheitsdenkmals in Berlin vorgelegt, der mit großer Mehrheit im Bundestagsausschuss für Kultur und Medien gebilligt wurde. Dazu erklärte der Staatsminister: "Die Errichtung des Denkmals auf der Schlossfreiheit – so, wie vom Bundestag beschlossen – steht nicht in Frage, und es besteht der klare politische Wille für eine Fortsetzung des Projektes. Der erste, offene Wettbewerb, der leider zu keinem weiterführenden Ergebnis führte, hat eine breite öffentliche Diskussion ausgelöst und zu neuem Nachdenken angeregt. Wir werden diesen ersten Wettbewerb in einer Dokumentation publizieren.
Die Gestaltung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals ist anspruchsvoll und schwierig, jedoch keine unlösbare Aufgabe. Wir haben die letzten Wochen für ein Überdenken des ersten Wettbewerbsverfahrens genutzt, um aus den gemachten Erfahrungen Konsequenzen für das weitere Vorgehen zu ziehen:
1. Der Gestaltungswettbewerb hat gezeigt, dass das Konzept inhaltlich überfrachtet und zu komplex war. Es ist schwierig, alle historischen Komponenten der deutschen Freiheitsbewegungen in angemessener Form künstlerisch umzusetzen. Deshalb soll die Erinnerung an die friedliche Revolution im Herbst 1989 und die Wiedererlangung der deutschen Einheit künstlerischer Schwerpunkt des Freiheits- und Einheitsdenkmals sein.
2. Über die Errichtung eines eigenen Denkmals in Leipzig ist inzwischen Einvernehmen zwischen Bund, dem Freistaat Sachsen und der Stadt Leipzig erzielt worden. Deshalb kann dieser Bezug in dem Berliner Denkmal entfallen, wodurch die künstlerische Gestaltungsaufgabe vereinfacht wird.
3. Im ersten Wettbewerb war in Verbindung mit dem Denkmal die Einrichtung eines Informationsortes zur vertiefenden Beschäftigung mit dem Thema "Freiheit und Einheit" gefordert. Diese Anforderung soll im neuen Verfahren entfallen; hier wird auf das in der Nähe liegende Deutsche Historische Museum verwiesen, das eine zusätzliche, breite Information ermöglicht.
4. Es wird ein neues Verfahren eingeleitet, das aus einem Einladungswettbewerb mit vorgeschaltetem offenen Bewerberverfahren (Teilnahmewettbewerb) besteht. Das heißt, der Auslober fordert interessierte Fachleute (Künstler, Architekten etc.) öffentlich zur Bewerbung auf. Eignungskriterien werden vom Auslober festgelegt, um besonders qualifizierte Bewerber zu gewinnen. Teilnehmer aus dem nicht weiter geführten Gestaltungswettbewerb sollen sich ebenfalls bewerben können. Ein qualifiziertes Auswahlgremium wählt aus den eingegangenen Bewerbungen eine festzulegende Anzahl aus.
Mit den ausgewählten Teilnehmern wird der Wettbewerb durchgeführt. Diese Teilnehmer reichen ihre Entwürfe ein, die dann von einer Jury bewertet werden."
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PRESSEMITTEILUNG NR.: 293