25.02.2014
Nach dem OLG-Urteil zum Leipziger Freiheits- und Einheitsdenkmal sieht die Stadt Leipzig gute Voraussetzungen
Das grundlegende Verfahren sei mit dem Richterspruch bestätigt worden. Nun müssten die Nachbesserungen realisiert werden. Burkhard Jung sieht zudem Gesprächsbedarf mit dem Bund und Freistaat Sachsen zum weiteren Vorgehen.