19.9.2019
Naturschutzbehörde kündigt Auflagen für Einheitsdenkmal an (Meldung vom rbb 24 vom 19.9.2019)
Für den Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals vor dem wiederaufgebauten Berliner Schloss wird es Auflagen zum Naturschutz geben. Der Antrag des Bundes für eine artenschutzrechtliche Zulassung des Baus liegt derzeit bei Berlins oberster Naturschutzbehörde. Der in Kürze folgende Bescheid werde „Auflagen zu naturschutzrechtlich erforderlichen Kompensationsmaßnahmen enthalten“, teilte die Umweltbehörde am Donnerstag mit. Zur konkreten Ausgestaltung gab es keine Angaben. Zunächst müssten die Antragsteller informiert werden, hieß es. Die Baugenehmigung ist nach Angaben des Bundes bereits um ein weiteres Jahr verlängert.